IGP BH-VT

Die Voraussetzung Schutzhundesport, Agility, Obedience etc. zu betreiben, ist die Begleithundeprüfung. Die Begleithundeprüfung besteht aus drei Teilen:

  • Gehorsamsteil
  • Verkehrsteil
  • Sachkundeprüfung

Im Gehorsamsteil auf dem Hundeplatz werden nach der Chipkontrolle und einer Unbefangenheitsprobe die Ablage des Hundes unter Ablenkung, Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz und Platz aus der Grundstellung mit Entfernen des Hundeführers und ein Durchqueren einer Menschengruppe durch einen Leistungsrichter überprüft.

 

Im Verkehrsteil wird überprüft, ob der Hund sich sicher im Straßenverkehr verhält. Er sollte sich neutral gegenüber Autos, Fahrradfahrern, Fußgängern und Joggern zeigen. Ebenfalls sollte sich der Hund kurzfristig angeleint neutral zeigen, obwohl sich sein Hundeführer kurz von ihm entfernt.

 

Zur Zulassung für eine Begleithundprüfung ist nach der VDH Prüfungsordnung ein Sachkundenachweis erforderlich. Als Sachkundenachweis werden:

  • behördlich ausgestellte Sachkundenachweise
  • VDH -Hundeführerscheine
  • Übungsleiterlizenzen

anerkannt. Hundeführer, die erstmalig eine Begleithundeprüfung ablegen möchten, und noch keinen Sachkundenachweis wie o. g. besitzen, legen am Tag der Prüfung beim Leistungsrichter die SV-Sachkundeprüfung ab. Sie besteht aus:

  • Struktur des SV
  • Haltung, Pflege, Fütterung, Krankheiten
  • Verhalten, Erziehung und Ausbildung
  • Fragen aus der Prüfungsordnung zur Begleithundeprüfung

BH VT Fragekatalog Erwachsene Stand 2013

BH VT Fragekatalog Jugendliche Stand 2013

Hundesportfreunde an der Else 0