Die Voraussetzung Schutzhundesport, Agility, Obedience etc. zu betreiben, ist die Begleithundeprüfung. Die Begleithundeprüfung besteht aus drei Teilen:
Im Gehorsamsteil auf dem Hundeplatz werden nach der Chipkontrolle und einer Unbefangenheitsprobe die Ablage des Hundes unter Ablenkung, Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz und Platz aus der Grundstellung mit Entfernen des Hundeführers und ein Durchqueren einer Menschengruppe durch einen Leistungsrichter überprüft.
Im Verkehrsteil wird überprüft, ob der Hund sich sicher im Straßenverkehr verhält. Er sollte sich neutral gegenüber Autos, Fahrradfahrern, Fußgängern und Joggern zeigen. Ebenfalls sollte sich der Hund kurzfristig angeleint neutral zeigen, obwohl sich sein Hundeführer kurz von ihm entfernt.
Zur Zulassung für eine Begleithundprüfung ist nach der VDH Prüfungsordnung ein Sachkundenachweis erforderlich. Als Sachkundenachweis werden:
anerkannt. Hundeführer, die erstmalig eine Begleithundeprüfung ablegen möchten, und noch keinen Sachkundenachweis wie o. g. besitzen, legen am Tag der Prüfung beim Leistungsrichter die SV-Sachkundeprüfung ab. Sie besteht aus: